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Orafol Oralite® 5951 Containerwarnmarkierung Satz

Reflexfolien-Satz ORALITE 5951 für Container-Warnmarkierung (8 Zuschnitte) nach DIN 67520/DIN 6171 – witterungsbeständig, selbstklebend.
Beschreibung

Produktinformationen "Orafol Oralite® 5951 Containerwarnmarkierung Satz "

Der Warnmarkierungssatz ORALITE® 5951 (Artikelnummer LS82-08-51) enthält 8 selbstklebende Zuschnitte (je 4 linksweisend und 4 rechtsweisend) im Format 141 × 705 mm, in rot/weiß. Speziell entwickelt für die dauerhafte Anbringung auf Containern und Wechselbehältern im öffentlichen Verkehrsraum gemäß § 32 (1) StVO, DIN 67520 und DIN 6171.

Technischer Überblick

  • Artikelnummer: LS82-08-51
  • Material: Reflexfolie ORALITE® 5951 – hochintensiv prismatisch, Haftklebstoff für permanente Verklebung auf lackierten und polyolefinischen Oberflächen
  • Format je Stück: 141 mm × 705 mm (8 Zuschitte = 1 Satz)
  • Ausführung: rot/weiß, 4 rechtsweisend + 4 linksweisend
  • Normen: DIN 67520 Teil 2, DIN 6171, Rückstrahlklasse RA2, Design C - speziell für Container-Markierung
  • Einsatzbereich: Kennzeichnung von Containern und Wechselbehältern im öffentlichen Verkehrsraum
  • Haltbarkeit: bis zu ca. 5 Jahre bei fachgerechter Verarbeitung

Vorteile

  • Erfüllt gesetzliche Anforderungen zur Containerwarnmarkierung gemäß § 32 StVO und entsprechender DIN‐Normen
  • Hochreflektierende Oberfläche sorgt für ausgezeichnete Sichtbarkeit bei Tag und Nacht
  • Selbstklebend – einfache und schnelle Montage auf glatten Lack- oder Kunststoffflächen
  • Robustes Material – UV-, Witterungs- und Lösungsmittelbeständig
  • Lieferung im Satz mit allen notwendigen Zuschnitten für vollständige Kennzeichnung

Anwendung und Einsatzbereiche

  • Kennzeichnung von Absetz- und Abrollcontainern im öffentlichen Verkehrsraum
  • Nachrüstung bestehender Container und Wechselbehälter zur Einhaltung der Warnmarkierungspflicht
  • Anbringung auf Fahrzeug- bzw. Aufbaubereichen, die als Verkehrshindernis gelten
  • In Werkstätten, Recycling-höfen oder Entsorgungsbetrieben zur aktiven Sicherheit und Sichtbarkeit

FAQ – Häufige Fragen

Was bedeutet „linksweisend“ und „rechtsweisend“?
Die Zuschnitte müssen entsprechend ihrer Ausrichtung an den Konturen des Containers montiert werden, damit die Warn-Markierung korrekt blickrichtungsbezogen funktioniert.
Muss jeder Container mit dieser Warnmarkierung ausgestattet sein?
Ja – Container und Wechselbehälter, die im öffentlichen Raum abgestellt werden oder sichtbar sind, müssen eine Warnmarkierung nach § 32 (1) StVO bzw. nach DIN 67520 aufweisen.
Wie lange hält die Markierung?
Bei korrekter Verklebung und Untergrundvorbereitung beträgt die Funktionstüchtigkeit bis zu 5 Jahre.

Jetzt den Warnmarkierungssatz ORALITE® 5951 LS82-08-51 bestellen – für normgerechte, langlebige und professionelle Kennzeichnung Ihrer Container und Wechselbehälter!

Warnmarkierungen für Container und Wechselbehälter unterliegen besonderen gesetzlichen Grundlagen und Normen. Viele Anwender verwenden Warnmarkierungen für Fahrzeuge mit Sonderrechten auch für Container und Wechselbehälter. DIES IST NICHT ZULÄSSIG!

Im schlimmsten Fall droht eine Stilllegung der Behälter durch die BG bzw. Ordnungsbehörden.

Die Warnstreifen müssen beschriftet sein mit:

Mat.: TYP2 / DIN 67520 Teil 2 - Farbe: DIN 6171 Teil 1 sowie dem Herstellerlogo.

Warnfolien für Fahrzeuge sind mit der DIN 30710 beschriftet und dürfen nur an Fahrzeugen verwendet werden!

Dies ist nachzulesen unter:

  • 1) § 32 (1) StVO Verkehrsicherungspflicht da Verkehrshindernis
  • 2) zu § 32 VwV StVO 1 (III) (Ausnahmebedingung erforderlich)
  • 3) Eine sachgerechte Kennzeichnung ist hierfür „Mindestvoraussetzung“
    Siehe auch: VKBL vom 28.04.1982 und 11.01.1984

Zur Kennzeichnungspflicht von Reflexmaterial gibt es folgende Vorschriften
Laut VkBl. vom 11.01.1984:
Typ 2 DIN 67520 Teil 2 / Farbe DIN 6171, Teil 1 und das Herstellerlogo

Datenblätter
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Alternativ

Orafol Oralite® 5951M Containerwarnmarkierung Satz
Der Warnmarkierungssatz ORALITE® 5951M (Artikelnummer LS82-08-54) enthält 8 selbstklebende Zuschnitte – je 4 linksweisend und 4 rechtsweisend – im Format 141 × 705 mm in rot/weiß. Speziell entwickelt für die dauerhafte Anbringung auf Containern und Wechselbehältern im öffentlichen Verkehrsraum gemäß § 32 (1) StVO sowie nach DIN 67520 und DIN 6171. Technischer Überblick Artikelnummer: LS82-08-54 Material: ORALITE® 5951M Reflexfolie – hochreflektierend, metallisierte Mikroprismenstruktur, selbstklebend für permanente Haftung auf lackierten oder Kunststoffflächen. Format je Zuschnitt: 141 mm × 705 mm (8 Zuschitte im Satz) Farbe: rot/weiß (Warnmarkierung) – linksweisend + rechtsweisend jeweils vier Stück Normen: Entspricht DIN 67520 Teil 2 (RA2), DIN 6171 Teil 1; speziell ausgelegt für Container-Warnmarkierung im öffentlichen Verkehrsraum. Haltbarkeit: Bei fachgerechter Verklebung und Montage beträgt die Nutzdauer bis zu 5 Jahre. Einsatzbereich: Absetz- und Abrollcontainer, Wechselbehälter, Entsorgungs- und Recyclingfahrzeuge im öffentlichen Raum Vorteile Entspricht gesetzlichen Anforderungen zur Kennzeichnung von Containern im öffentlichen Verkehrsraum – reduziert Risiko von Stilllegung oder Verwarnung. Hoch reflektierende Oberfläche – gute Sichtbarkeit bei Tag und Nacht Selbstklebende Ausführung – einfache Montage auf geeigneten Oberflächen Flexibles Material – geeignet auch für Oberflächen mit leichter Biegung oder Rundung Langlebiges Material – beständig gegen Witterung, Hochdruckreinigung und chemische Beanspruchung. Anwendung und Einsatzbereiche Kennzeichnung von Containern, Wechselbehältern oder Abrollmulden im öffentlichen Verkehrsraum Nachrüstung vorhandener Behälter mit moderner Reflexwarnmarkierung zur Einhaltung der Vorschriften Anbringung auf Fahrzeugaufbauten und Behältern mit Verkehrshindernis-Charakter Betriebshöfe, Recyclinganlagen, Entsorgungslogistik – präventive Sicherheitsmarkierung FAQ – Häufige Fragen Was bedeutet „linksweisend“ und „rechtsweisend”? Die einzelnen Folienzuschitte sind so zugeschnitten, dass bei Montage an den Seitenflächen des Containers sowohl ein links-weisender als auch ein rechts-weisender Streifen angebracht wird, um eine korrekte Konturmarkierung zu gewährleisten. :contentReference[oaicite:8]{index=8} Muss jeder Container mit Warnmarkierung ausgestattet sein? Ja, Container und Wechselbehälter im öffentlichen Verkehrsraum müssen eine Warnmarkierung gemäß § 32 (1) StVO bzw. DIN 67520 aufweisen, andernfalls drohen Verwarnungen oder Stilllegung. Wie lange hält die Warnmarkierung? Bei korrekter Untergrundvorbereitung und Verklebung beträgt die Lebensdauer bis zu etwa 5 Jahre. Jetzt den Warnmarkierungssatz ORALITE® 5951M LS82-08-54 bestellen – für normgerechte, langlebige und sichere Kennzeichnung Ihrer Container und Wechselbehälter! Warnmarkierungen für Container und Wechselbehälter unterliegen besonderen gesetzlichen Grundlagen und Normen. Viele Anwender verwenden Warnmarkierungen für Fahrzeuge mit Sonderrechten auch für Container und Wechselbehälter. DIES IST NICHT ZULÄSSIG! Im schlimmsten Fall droht eine Stilllegung der Behälter durch die BG bzw. Ordnungsbehörden. Die Warnstreifen müssen beschriftet sein mit: Mat.: TYP2 / DIN 67520 Teil 2 - Farbe: DIN 6171 Teil 1 sowie dem Herstellerlogo. Warnfolien für Fahrzeuge sind mit der DIN 30710 beschriftet und dürfen nur an Fahrzeugen verwendet werden! Dies ist nachzulesen unter: 1) § 32 (1) StVO Verkehrsicherungspflicht da Verkehrshindernis 2) zu § 32 VwV StVO 1 (III) (Ausnahmebedingung erforderlich) 3) Eine sachgerechte Kennzeichnung ist hierfür „Mindestvoraussetzung“Siehe auch: VKBL vom 28.04.1982 und 11.01.1984 Zur Kennzeichnungspflicht von Reflexmaterial gibt es folgende VorschriftenLaut VkBl. vom 11.01.1984:Typ 2 DIN 67520 Teil 2 / Farbe DIN 6171, Teil 1 und das Herstellerlogo

Ab 16,85 €*