Orafol Oralite® 5951 Containerwarnmarkierung Satz
| Anzahl | Stückpreis |
|---|---|
| Bis 9 |
19,50 €*
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| Bis 49 |
18,00 €*
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| Bis 99 |
17,50 €*
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| Ab 100 |
16,85 €*
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Produktinformationen "Orafol Oralite® 5951 Containerwarnmarkierung Satz "
Der Warnmarkierungssatz ORALITE® 5951 (Artikelnummer LS82-08-51) enthält 8 selbstklebende Zuschnitte (je 4 linksweisend und 4 rechtsweisend) im Format 141 × 705 mm, in rot/weiß. Speziell entwickelt für die dauerhafte Anbringung auf Containern und Wechselbehältern im öffentlichen Verkehrsraum gemäß § 32 (1) StVO, DIN 67520 und DIN 6171.
Technischer Überblick
- Artikelnummer: LS82-08-51
- Material: Reflexfolie ORALITE® 5951 – hochintensiv prismatisch, Haftklebstoff für permanente Verklebung auf lackierten und polyolefinischen Oberflächen
- Format je Stück: 141 mm × 705 mm (8 Zuschitte = 1 Satz)
- Ausführung: rot/weiß, 4 rechtsweisend + 4 linksweisend
- Normen: DIN 67520 Teil 2, DIN 6171, Rückstrahlklasse RA2, Design C - speziell für Container-Markierung
- Einsatzbereich: Kennzeichnung von Containern und Wechselbehältern im öffentlichen Verkehrsraum
- Haltbarkeit: bis zu ca. 5 Jahre bei fachgerechter Verarbeitung
Vorteile
- Erfüllt gesetzliche Anforderungen zur Containerwarnmarkierung gemäß § 32 StVO und entsprechender DIN‐Normen
- Hochreflektierende Oberfläche sorgt für ausgezeichnete Sichtbarkeit bei Tag und Nacht
- Selbstklebend – einfache und schnelle Montage auf glatten Lack- oder Kunststoffflächen
- Robustes Material – UV-, Witterungs- und Lösungsmittelbeständig
- Lieferung im Satz mit allen notwendigen Zuschnitten für vollständige Kennzeichnung
Anwendung und Einsatzbereiche
- Kennzeichnung von Absetz- und Abrollcontainern im öffentlichen Verkehrsraum
- Nachrüstung bestehender Container und Wechselbehälter zur Einhaltung der Warnmarkierungspflicht
- Anbringung auf Fahrzeug- bzw. Aufbaubereichen, die als Verkehrshindernis gelten
- In Werkstätten, Recycling-höfen oder Entsorgungsbetrieben zur aktiven Sicherheit und Sichtbarkeit
FAQ – Häufige Fragen
- Was bedeutet „linksweisend“ und „rechtsweisend“?
- Die Zuschnitte müssen entsprechend ihrer Ausrichtung an den Konturen des Containers montiert werden, damit die Warn-Markierung korrekt blickrichtungsbezogen funktioniert.
- Muss jeder Container mit dieser Warnmarkierung ausgestattet sein?
- Ja – Container und Wechselbehälter, die im öffentlichen Raum abgestellt werden oder sichtbar sind, müssen eine Warnmarkierung nach § 32 (1) StVO bzw. nach DIN 67520 aufweisen.
- Wie lange hält die Markierung?
- Bei korrekter Verklebung und Untergrundvorbereitung beträgt die Funktionstüchtigkeit bis zu 5 Jahre.
Jetzt den Warnmarkierungssatz ORALITE® 5951 LS82-08-51 bestellen – für normgerechte, langlebige und professionelle Kennzeichnung Ihrer Container und Wechselbehälter!
Warnmarkierungen für Container und Wechselbehälter unterliegen besonderen gesetzlichen Grundlagen und Normen. Viele Anwender verwenden Warnmarkierungen für Fahrzeuge mit Sonderrechten auch für Container und Wechselbehälter. DIES IST NICHT ZULÄSSIG!
Im schlimmsten Fall droht eine Stilllegung der Behälter durch die BG bzw. Ordnungsbehörden.Die Warnstreifen müssen beschriftet sein mit:
Mat.: TYP2 / DIN 67520 Teil 2 - Farbe: DIN 6171 Teil 1 sowie dem Herstellerlogo.Warnfolien für Fahrzeuge sind mit der DIN 30710 beschriftet und dürfen nur an Fahrzeugen verwendet werden!
Dies ist nachzulesen unter:
- 1) § 32 (1) StVO Verkehrsicherungspflicht da Verkehrshindernis
- 2) zu § 32 VwV StVO 1 (III) (Ausnahmebedingung erforderlich)
- 3) Eine sachgerechte Kennzeichnung ist hierfür „Mindestvoraussetzung“
Siehe auch: VKBL vom 28.04.1982 und 11.01.1984
Zur Kennzeichnungspflicht von Reflexmaterial gibt es folgende Vorschriften
Laut VkBl. vom 11.01.1984:
Typ 2 DIN 67520 Teil 2 / Farbe DIN 6171, Teil 1 und das Herstellerlogo