Orafol Oralite® 5951M Containerwarnmarkierung Satz
| Anzahl | Stückpreis |
|---|---|
| Bis 9 |
19,50 €*
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| Bis 49 |
18,00 €*
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| Bis 99 |
17,50 €*
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| Ab 100 |
16,85 €*
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Produktinformationen "Orafol Oralite® 5951M Containerwarnmarkierung Satz "
Der Warnmarkierungssatz ORALITE® 5951M (Artikelnummer LS82-08-54) enthält 8 selbstklebende Zuschnitte – je 4 linksweisend und 4 rechtsweisend – im Format 141 × 705 mm in rot/weiß. Speziell entwickelt für die dauerhafte Anbringung auf Containern und Wechselbehältern im öffentlichen Verkehrsraum gemäß § 32 (1) StVO sowie nach DIN 67520 und DIN 6171.
Technischer Überblick
- Artikelnummer: LS82-08-54
- Material: ORALITE® 5951M Reflexfolie – hochreflektierend, metallisierte Mikroprismenstruktur, selbstklebend für permanente Haftung auf lackierten oder Kunststoffflächen.
- Format je Zuschnitt: 141 mm × 705 mm (8 Zuschitte im Satz)
- Farbe: rot/weiß (Warnmarkierung) – linksweisend + rechtsweisend jeweils vier Stück
- Normen: Entspricht DIN 67520 Teil 2 (RA2), DIN 6171 Teil 1; speziell ausgelegt für Container-Warnmarkierung im öffentlichen Verkehrsraum.
- Haltbarkeit: Bei fachgerechter Verklebung und Montage beträgt die Nutzdauer bis zu 5 Jahre.
- Einsatzbereich: Absetz- und Abrollcontainer, Wechselbehälter, Entsorgungs- und Recyclingfahrzeuge im öffentlichen Raum
Vorteile
- Entspricht gesetzlichen Anforderungen zur Kennzeichnung von Containern im öffentlichen Verkehrsraum – reduziert Risiko von Stilllegung oder Verwarnung.
- Hoch reflektierende Oberfläche – gute Sichtbarkeit bei Tag und Nacht
- Selbstklebende Ausführung – einfache Montage auf geeigneten Oberflächen
- Flexibles Material – geeignet auch für Oberflächen mit leichter Biegung oder Rundung
- Langlebiges Material – beständig gegen Witterung, Hochdruckreinigung und chemische Beanspruchung.
Anwendung und Einsatzbereiche
- Kennzeichnung von Containern, Wechselbehältern oder Abrollmulden im öffentlichen Verkehrsraum
- Nachrüstung vorhandener Behälter mit moderner Reflexwarnmarkierung zur Einhaltung der Vorschriften
- Anbringung auf Fahrzeugaufbauten und Behältern mit Verkehrshindernis-Charakter
- Betriebshöfe, Recyclinganlagen, Entsorgungslogistik – präventive Sicherheitsmarkierung
FAQ – Häufige Fragen
- Was bedeutet „linksweisend“ und „rechtsweisend”?
- Die einzelnen Folienzuschitte sind so zugeschnitten, dass bei Montage an den Seitenflächen des Containers sowohl ein links-weisender als auch ein rechts-weisender Streifen angebracht wird, um eine korrekte Konturmarkierung zu gewährleisten. :contentReference[oaicite:8]{index=8}
- Muss jeder Container mit Warnmarkierung ausgestattet sein?
- Ja, Container und Wechselbehälter im öffentlichen Verkehrsraum müssen eine Warnmarkierung gemäß § 32 (1) StVO bzw. DIN 67520 aufweisen, andernfalls drohen Verwarnungen oder Stilllegung.
- Wie lange hält die Warnmarkierung?
- Bei korrekter Untergrundvorbereitung und Verklebung beträgt die Lebensdauer bis zu etwa 5 Jahre.
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Warnmarkierungen für Container und Wechselbehälter unterliegen besonderen gesetzlichen Grundlagen und Normen. Viele Anwender verwenden Warnmarkierungen für Fahrzeuge mit Sonderrechten auch für Container und Wechselbehälter. DIES IST NICHT ZULÄSSIG!
Im schlimmsten Fall droht eine Stilllegung der Behälter durch die BG bzw. Ordnungsbehörden.Die Warnstreifen müssen beschriftet sein mit:
Mat.: TYP2 / DIN 67520 Teil 2 - Farbe: DIN 6171 Teil 1 sowie dem Herstellerlogo.Warnfolien für Fahrzeuge sind mit der DIN 30710 beschriftet und dürfen nur an Fahrzeugen verwendet werden!
Dies ist nachzulesen unter:
- 1) § 32 (1) StVO Verkehrsicherungspflicht da Verkehrshindernis
- 2) zu § 32 VwV StVO 1 (III) (Ausnahmebedingung erforderlich)
- 3) Eine sachgerechte Kennzeichnung ist hierfür „Mindestvoraussetzung“
Siehe auch: VKBL vom 28.04.1982 und 11.01.1984
Zur Kennzeichnungspflicht von Reflexmaterial gibt es folgende Vorschriften
Laut VkBl. vom 11.01.1984:
Typ 2 DIN 67520 Teil 2 / Farbe DIN 6171, Teil 1 und das Herstellerlogo