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Warntafel für Abfalltransporte -klappbar-

Warntafel für Abfalltransporte -klappbar-
Beschreibung

Produktinformationen "Warntafel für Abfalltransporte -klappbar- "

  • Abmessungen  400mm x 300mm
  • 0,8mm Stahlblech
  • verzinkt
  • A-Tafel
  • vertikal klappbar


Kreislaufwirtschaftsgesetz seit 1. Juni 2012 in Kraft - neue Regeln für Abfalltransporteure, Händler und Makler

Fahrzeuge, mit denen Abfälle auf öffentlichen Straßen transportiert werden, müssen vorne und hinten mit einer reflektierenden Warntafel, dem A-Schild, versehen werden. Das gilt für Unternehmen, deren Tätigkeit auf den gewerbsmäßigen Abfalltransport ausgerichtet ist, und auch für die Entsorgungsfachbetriebe, die bisher davon ausgenommen waren. Die A-Schild Pflicht gilt für den Transport gefährlicher und ungefährlicher Abfälle.

Wer im Rahmen einer anderweitigen Tätigkeit eigene Abfälle oder Abfälle vom Kunden transportiert, z. B. Dienstleister oder Handwerker, braucht bis auf weiteres kein A-Schild am Fahrzeug anbringen.