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Orafol Oralite® 5951 Containerwarnmarkierung Satz
Ab
16,85 €*
Der Warnmarkierungssatz ORALITE® 5951 (Artikelnummer LS82-08-51) enthält 8 selbstklebende Zuschnitte (je 4 linksweisend und 4 rechtsweisend) im Format 141 × 705 mm, in rot/weiß. Speziell entwickelt für die dauerhafte Anbringung auf Containern und Wechselbehältern im öffentlichen Verkehrsraum gemäß § 32 (1) StVO, DIN 67520 und DIN 6171.
Technischer Überblick
Artikelnummer: LS82-08-51
Material: Reflexfolie ORALITE® 5951 – hochintensiv prismatisch, Haftklebstoff für permanente Verklebung auf lackierten und polyolefinischen Oberflächen
Format je Stück: 141 mm × 705 mm (8 Zuschitte = 1 Satz)
Ausführung: rot/weiß, 4 rechtsweisend + 4 linksweisend
Normen: DIN 67520 Teil 2, DIN 6171, Rückstrahlklasse RA2, Design C - speziell für Container-Markierung
Einsatzbereich: Kennzeichnung von Containern und Wechselbehältern im öffentlichen Verkehrsraum
Haltbarkeit: bis zu ca. 5 Jahre bei fachgerechter Verarbeitung
Vorteile
Erfüllt gesetzliche Anforderungen zur Containerwarnmarkierung gemäß § 32 StVO und entsprechender DIN‐Normen
Hochreflektierende Oberfläche sorgt für ausgezeichnete Sichtbarkeit bei Tag und Nacht
Selbstklebend – einfache und schnelle Montage auf glatten Lack- oder Kunststoffflächen
Robustes Material – UV-, Witterungs- und Lösungsmittelbeständig
Lieferung im Satz mit allen notwendigen Zuschnitten für vollständige Kennzeichnung
Anwendung und Einsatzbereiche
Kennzeichnung von Absetz- und Abrollcontainern im öffentlichen Verkehrsraum
Nachrüstung bestehender Container und Wechselbehälter zur Einhaltung der Warnmarkierungspflicht
Anbringung auf Fahrzeug- bzw. Aufbaubereichen, die als Verkehrshindernis gelten
In Werkstätten, Recycling-höfen oder Entsorgungsbetrieben zur aktiven Sicherheit und Sichtbarkeit
FAQ – Häufige Fragen
Was bedeutet „linksweisend“ und „rechtsweisend“?
Die Zuschnitte müssen entsprechend ihrer Ausrichtung an den Konturen des Containers montiert werden, damit die Warn-Markierung korrekt blickrichtungsbezogen funktioniert.
Muss jeder Container mit dieser Warnmarkierung ausgestattet sein?
Ja – Container und Wechselbehälter, die im öffentlichen Raum abgestellt werden oder sichtbar sind, müssen eine Warnmarkierung nach § 32 (1) StVO bzw. nach DIN 67520 aufweisen.
Wie lange hält die Markierung?
Bei korrekter Verklebung und Untergrundvorbereitung beträgt die Funktionstüchtigkeit bis zu 5 Jahre.
Jetzt den Warnmarkierungssatz ORALITE® 5951 LS82-08-51 bestellen – für normgerechte, langlebige und professionelle Kennzeichnung Ihrer Container und Wechselbehälter!
Warnmarkierungen für Container und Wechselbehälter unterliegen besonderen gesetzlichen Grundlagen und Normen. Viele Anwender verwenden Warnmarkierungen für Fahrzeuge mit Sonderrechten auch für Container und Wechselbehälter. DIES IST NICHT ZULÄSSIG!
Im schlimmsten Fall droht eine Stilllegung der Behälter durch die BG bzw. Ordnungsbehörden.
Die Warnstreifen müssen beschriftet sein mit:
Mat.: TYP2 / DIN 67520 Teil 2 - Farbe: DIN 6171 Teil 1 sowie dem Herstellerlogo.
Warnfolien für Fahrzeuge sind mit der DIN 30710 beschriftet und dürfen nur an Fahrzeugen verwendet werden!
Dies ist nachzulesen unter:
1) § 32 (1) StVO Verkehrsicherungspflicht da Verkehrshindernis
2) zu § 32 VwV StVO 1 (III) (Ausnahmebedingung erforderlich)
3) Eine sachgerechte Kennzeichnung ist hierfür „Mindestvoraussetzung“Siehe auch: VKBL vom 28.04.1982 und 11.01.1984
Zur Kennzeichnungspflicht von Reflexmaterial gibt es folgende VorschriftenLaut VkBl. vom 11.01.1984:Typ 2 DIN 67520 Teil 2 / Farbe DIN 6171, Teil 1 und das Herstellerlogo
Orafol Oralite® 5951M Containerwarnmarkierung Satz
Ab
16,85 €*
Der Warnmarkierungssatz ORALITE® 5951M (Artikelnummer LS82-08-54) enthält 8 selbstklebende Zuschnitte – je 4 linksweisend und 4 rechtsweisend – im Format 141 × 705 mm in rot/weiß. Speziell entwickelt für die dauerhafte Anbringung auf Containern und Wechselbehältern im öffentlichen Verkehrsraum gemäß § 32 (1) StVO sowie nach DIN 67520 und DIN 6171.
Technischer Überblick
Artikelnummer: LS82-08-54
Material: ORALITE® 5951M Reflexfolie – hochreflektierend, metallisierte Mikroprismenstruktur, selbstklebend für permanente Haftung auf lackierten oder Kunststoffflächen.
Format je Zuschnitt: 141 mm × 705 mm (8 Zuschitte im Satz)
Farbe: rot/weiß (Warnmarkierung) – linksweisend + rechtsweisend jeweils vier Stück
Normen: Entspricht DIN 67520 Teil 2 (RA2), DIN 6171 Teil 1; speziell ausgelegt für Container-Warnmarkierung im öffentlichen Verkehrsraum.
Haltbarkeit: Bei fachgerechter Verklebung und Montage beträgt die Nutzdauer bis zu 5 Jahre.
Einsatzbereich: Absetz- und Abrollcontainer, Wechselbehälter, Entsorgungs- und Recyclingfahrzeuge im öffentlichen Raum
Vorteile
Entspricht gesetzlichen Anforderungen zur Kennzeichnung von Containern im öffentlichen Verkehrsraum – reduziert Risiko von Stilllegung oder Verwarnung.
Hoch reflektierende Oberfläche – gute Sichtbarkeit bei Tag und Nacht
Selbstklebende Ausführung – einfache Montage auf geeigneten Oberflächen
Flexibles Material – geeignet auch für Oberflächen mit leichter Biegung oder Rundung
Langlebiges Material – beständig gegen Witterung, Hochdruckreinigung und chemische Beanspruchung.
Anwendung und Einsatzbereiche
Kennzeichnung von Containern, Wechselbehältern oder Abrollmulden im öffentlichen Verkehrsraum
Nachrüstung vorhandener Behälter mit moderner Reflexwarnmarkierung zur Einhaltung der Vorschriften
Anbringung auf Fahrzeugaufbauten und Behältern mit Verkehrshindernis-Charakter
Betriebshöfe, Recyclinganlagen, Entsorgungslogistik – präventive Sicherheitsmarkierung
FAQ – Häufige Fragen
Was bedeutet „linksweisend“ und „rechtsweisend”?
Die einzelnen Folienzuschitte sind so zugeschnitten, dass bei Montage an den Seitenflächen des Containers sowohl ein links-weisender als auch ein rechts-weisender Streifen angebracht wird, um eine korrekte Konturmarkierung zu gewährleisten. :contentReference[oaicite:8]{index=8}
Muss jeder Container mit Warnmarkierung ausgestattet sein?
Ja, Container und Wechselbehälter im öffentlichen Verkehrsraum müssen eine Warnmarkierung gemäß § 32 (1) StVO bzw. DIN 67520 aufweisen, andernfalls drohen Verwarnungen oder Stilllegung.
Wie lange hält die Warnmarkierung?
Bei korrekter Untergrundvorbereitung und Verklebung beträgt die Lebensdauer bis zu etwa 5 Jahre.
Jetzt den Warnmarkierungssatz ORALITE® 5951M LS82-08-54 bestellen – für normgerechte, langlebige und sichere Kennzeichnung Ihrer Container und Wechselbehälter!
Warnmarkierungen für Container und Wechselbehälter unterliegen besonderen gesetzlichen Grundlagen und Normen. Viele Anwender verwenden Warnmarkierungen für Fahrzeuge mit Sonderrechten auch für Container und Wechselbehälter. DIES IST NICHT ZULÄSSIG!
Im schlimmsten Fall droht eine Stilllegung der Behälter durch die BG bzw. Ordnungsbehörden.
Die Warnstreifen müssen beschriftet sein mit:
Mat.: TYP2 / DIN 67520 Teil 2 - Farbe: DIN 6171 Teil 1 sowie dem Herstellerlogo.
Warnfolien für Fahrzeuge sind mit der DIN 30710 beschriftet und dürfen nur an Fahrzeugen verwendet werden!
Dies ist nachzulesen unter:
1) § 32 (1) StVO Verkehrsicherungspflicht da Verkehrshindernis
2) zu § 32 VwV StVO 1 (III) (Ausnahmebedingung erforderlich)
3) Eine sachgerechte Kennzeichnung ist hierfür „Mindestvoraussetzung“Siehe auch: VKBL vom 28.04.1982 und 11.01.1984
Zur Kennzeichnungspflicht von Reflexmaterial gibt es folgende VorschriftenLaut VkBl. vom 11.01.1984:Typ 2 DIN 67520 Teil 2 / Farbe DIN 6171, Teil 1 und das Herstellerlogo
3M Containerwarnmarkierung Satz – Reflexfolie rot/weiß
Ab
34,20 €*
Der Warnmarkierungssatz von 3M (Artikelnummer LS82-08-01) enthält acht selbstklebende Zuschnitte (je vier links- und vier rechtsweisend) im Format 141 × 705 mm in der Farbgebung rot/weiß. Entwickelt für die normgerechte Kennzeichnung von Containern und Wechselbehältern im öffentlichen Verkehrsraum gemäß § 32 (1) StVO, DIN 67520 und DIN 6171.
Technischer Überblick
Artikelnummer: LS82-08-01
Material: Hochreflektierende Folie von 3M – RA2/CKlasse nach DIN 67520 Teil 2 und Farbe nach DIN 6171 Teil 1
Format je Zuschnitt: 141 mm × 705 mm – Satz mit 8 Streifen (4 rechtsweisend + 4 linksweisend)
Farbe: rot/weiß Warnmarkierung
Ausführung: Selbstklebend, geeignet für glatte Metall- oder Kunststoffuntergründe im Außenbereich
Einsatzbereich: Absetz-/Abrollcontainer, Wechselbehälter, Entsorgungs- und Recycling-fahrzeuge
Vorteile
Erfüllt gesetzliche Anforderungen zur Kennzeichnung von Containern im öffentlichen Verkehrsraum – erhöht Sichtbarkeit und Sicherheit
Selbstklebende Ausführung ermöglicht schnelle und saubere Montage
Hochwertiges Reflexmaterial bietet gute Sichtbarkeit bei Tag und Nacht
Robuste Ausführung – geeignet für den dauerhaften Außen-einsatz und wechselnde Witterungsbedingungen
Anwendung und Einsatzbereiche
Kennzeichnung von Containern und Wechselbehältern, die im öffentlichen Raum abgestellt werden
Nachrüstung vorhandener Behälter mit normgerechter Warnmarkierung
Anbringung auf Fahrzeugaufbauten, die als Verkehrshindernis gelten
Einsetzbar in Betriebshöfen, Recyclinganlagen und Entsorgungslogistik zur sichtbaren Warnwirkung
FAQ – Häufige Fragen
Wieso ist die Warnmarkierung erforderlich?
Container im öffentlichen Verkehrsraum gelten als Verkehrshindernis und müssen gemäß § 32 (1) StVO sowie den Normen DIN 67520 und DIN 6171 gekennzeichnet sein.
Welche Richtung hat „linksweisend“ und „rechtsweisend”?
Die Streifen sind so gestaltet, dass bei Montage an den Seiten- oder Stirnflächen eines Containers jeweils zwei Streifen angebracht werden – einer mit rechter Ausrichtung, einer mit linker Ausrichtung, um eine korrekte Konturmarkierung zu gewährleisten.
Wie lange hält die Warnmarkierung?
Je nach Material und Witterungseinfluss beträgt die Lebensdauer dieser Qualität rund 3 Jahre bzw. bei höherwertiger prismatischer Folie bis zu 5 Jahre bei fachgerechter Montage.
Jetzt den Warnmarkierungssatz LS82-08-01 von 3M bestellen – für normgerechte, langlebige und sichere Kennzeichnung Ihrer Container und Wechselbehälter!
Warnmarkierungen für Container und Wechselbehälter unterliegen besonderen gesetzlichen Grundlagen und Normen. Viele Anwender verwenden Warnmarkierungen für Fahrzeuge mit Sonderrechten auch für Container und Wechselbehälter. DIES IST NICHT ZULÄSSIG!
Im schlimmsten Fall droht eine Stilllegung der Behälter durch die BG bzw. Ordnungsbehörden.
Die Warnstreifen müssen beschriftet sein mit:
Mat.: TYP2 / DIN 67520 Teil 2 - Farbe: DIN 6171 Teil 1 sowie dem Herstellerlogo.
Warnfolien für Fahrzeuge sind mit der DIN 30710 beschriftet und dürfen nur an Fahrzeugen verwendet werden!
Dies ist nachzulesen unter:
1) § 32 (1) StVO Verkehrsicherungspflicht da Verkehrshindernis
2) zu § 32 VwV StVO 1 (III) (Ausnahmebedingung erforderlich)
3) Eine sachgerechte Kennzeichnung ist hierfür „Mindestvoraussetzung“Siehe auch: VKBL vom 28.04.1982 und 11.01.1984
Zur Kennzeichnungspflicht von Reflexmaterial gibt es folgende VorschriftenLaut VkBl. vom 11.01.1984:Typ 2 DIN 67520 Teil 2 / Farbe DIN 6171, Teil 1 und das Herstellerlogo