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Orafol Oralite® 5951 Containerwarnmarkierung Satz
Ab
16,85 €*
Warnmarkierungen für Container und Wechselbehälter unterliegen besonderen gesetzlichen Grundlagen und Normen. Viele Anwender verwenden Warnmarkierungen für Fahrzeuge mit Sonderrechten auch für Container und Wechselbehälter. DIES IST NICHT ZULÄSSIG!Im schlimmsten Fall droht eine Stilllegung der Behälter durch die BG bzw. Ordnungsbehörden.Die Warnstreifen müssen beschriftet sein mit:Mat.: TYP2 / DIN 67520 Teil 2 - Farbe: DIN 6171 Teil 1 sowie dem Herstellerlogo.Warnfolien für Fahrzeuge sind mit der DIN 30710 beschriftet und dürfen nur an Fahrzeugen verwendet werden!Dies ist nachzulesen unter:1) § 32 (1) StVO Verkehrsicherungspflicht da Verkehrshindernis2) zu § 32 VwV StVO 1 (III) (Ausnahmebedingung erforderlich)3) Eine sachgerechte Kennzeichnung ist hierfür „Mindestvoraussetzung“Siehe auch: VKBL vom 28.04.1982 und 11.01.1984Zur Kennzeichnungspflicht von Reflexmaterial gibt es folgende VorschriftenLaut VkBl. vom 11.01.1984:Typ 2 DIN 67520 Teil 2 / Farbe DIN 6171, Teil 1 und das Herstellerlogo
Orafol Oralite® 5951M Containerwarnmarkierung Satz
Ab
16,85 €*
Warnmarkierungen für Container und Wechselbehälter unterliegen besonderen gesetzlichen Grundlagen und Normen. Viele Anwender verwenden Warnmarkierungen für Fahrzeuge mit Sonderrechten auch für Container und Wechselbehälter. DIES IST NICHT ZULÄSSIG!Im schlimmsten Fall droht eine Stilllegung der Behälter durch die BG bzw. Ordnungsbehörden.Die Warnstreifen müssen beschriftet sein mit:Mat.: TYP2 / DIN 67520 Teil 2 - Farbe: DIN 6171 Teil 1 sowie dem Herstellerlogo.Warnfolien für Fahrzeuge sind mit der DIN 30710 beschriftet und dürfen nur an Fahrzeugen verwendet werden!Dies ist nachzulesen unter:1) § 32 (1) StVO Verkehrsicherungspflicht da Verkehrshindernis2) zu § 32 VwV StVO 1 (III) (Ausnahmebedingung erforderlich)3) Eine sachgerechte Kennzeichnung ist hierfür „Mindestvoraussetzung“Siehe auch: VKBL vom 28.04.1982 und 11.01.1984Zur Kennzeichnungspflicht von Reflexmaterial gibt es folgende VorschriftenLaut VkBl. vom 11.01.1984:Typ 2 DIN 67520 Teil 2 / Farbe DIN 6171, Teil 1 und das Herstellerlogo
3M Containerwarnmarkierung Satz
Ab
34,20 €*
Warnmarkierungen für Container und Wechselbehälter unterliegen besonderen gesetzlichen Grundlagen und Normen. Viele Anwender verwenden Warnmarkierungen für Fahrzeuge mit Sonderrechten auch für Container und Wechselbehälter. DIES IST NICHT ZULÄSSIG!Im schlimmsten Fall droht eine Stilllegung der Behälter durch die BG bzw. Ordnungsbehörden.Die Warnstreifen müssen beschriftet sein mit:Mat.: TYP2 / DIN 67520 Teil 2 - Farbe: DIN 6171 Teil 1 sowie dem Herstellerlogo.Warnfolien für Fahrzeuge sind mit der DIN 30710 beschriftet und dürfen nur an Fahrzeugen verwendet werden!Dies ist nachzulesen unter:1) § 32 (1) StVO Verkehrsicherungspflicht da Verkehrshindernis2) zu § 32 VwV StVO 1 (III) (Ausnahmebedingung erforderlich)3) Eine sachgerechte Kennzeichnung ist hierfür „Mindestvoraussetzung“ Siehe auch: VKBL vom 28.04.1982 und 11.01.1984Zur Kennzeichnungspflicht von Reflexmaterial gibt es folgende VorschriftenLaut VkBl. vom 11.01.1984:Typ 2 DIN 67520 Teil 2 / Farbe DIN 6171, Teil 1 und das Herstellerlogo