ORALITE® 5921M KFZ - Warnmarkierungssatz
Ab
159,50 €*
Produktnummer:
LS80-08-40
mit allen ZulassungenAbmessungen 141mm x 9,0mReflexfolie (RA 2, C, 0,28 mm)Außerordentlich anpassungsfähigMetallisierte Vinyl-KonstruktionZu erwartende Nutzungsdauer bei fachgerechter Verarbeitung: 5 JahreKeine Kantenversiegelung erforderlichZertifiziert nach ECE 104, Klasse FZertifiziert nach ECE 70, Klasse 5Zertifiziert nach DIN 30710 und TPESCDas Produkt erfüllt die Verordnung EU 2015/208.Satz bestehend aus1x Rolle rechtsweisen1x Rolle linksweisen1x FilzrakelWarnmarkierungen nach DIN 30710 finden ihren Einsatzbereich bei Fahrzeugen mit Sonderrechten gemäß StVO. Darunter sind u. a. Baustellenfahrzeuge, Messfahrzeuge, Regulierungsbehörden, Kommunalfahrzeuge und Fahrzeuge der Recyclingwirtschaft zu zählen.Die Warnmarkierung darf nicht für die Kennzeichnung von Containern verwendet werden, da auf dieser Markierung eine andere DIN-Nummer ausgedruckt werden muss!Andersherum darf Containerwarnmarkierung nicht für Fahrzeuge mit Sonderrechten verwendet werden.Welche gesetzlichen Grundlagen bestehen?1) §35 (6) und (7) StVO / §52 (4) Nr.1 StVZO i. V. m. §49a (7) StVZO2) DIN 30710Welche Kennzeichnungspflicht besteht für das Reflexmaterial? lt. DIN ist die Bezeichnung „DIN 30710" und das Herstellerlogo auf dem Material anzubringen.
ORALITE® 5921M KFZ - Warnmarkierungssatz
Ab
302,50 €*
Produktnummer:
LS80-08-41
mit allen ZulassungenAbmessungen 282mm x 9,0mReflexfolie (RA 2, C, 0,28 mm)Außerordentlich anpassungsfähigMetallisierte Vinyl-KonstruktionZu erwartende Nutzungsdauer bei fachgerechter Verarbeitung: 5 JahreKeine Kantenversiegelung erforderlichZertifiziert nach ECE 104, Klasse FZertifiziert nach ECE 70, Klasse 5Zertifiziert nach DIN 30710 und TPESCDas Produkt erfüllt die Verordnung EU 2015/208.Satz bestehend aus1x Rolle rechtsweisen1x Rolle linksweisen1x FilzrakelWarnmarkierungen nach DIN 30710 finden ihren Einsatzbereich bei Fahrzeugen mit Sonderrechten gemäß StVO. Darunter sind u. a. Baustellenfahrzeuge, Messfahrzeuge, Regulierungsbehörden, Kommunalfahrzeuge und Fahrzeuge der Recyclingwirtschaft zu zählen.Die Warnmarkierung darf nicht für die Kennzeichnung von Containern verwendet werden, da auf dieser Markierung eine andere DIN-Nummer ausgedruckt werden muss!Andersherum darf Containerwarnmarkierung nicht für Fahrzeuge mit Sonderrechten verwendet werden.Welche gesetzlichen Grundlagen bestehen?1) §35 (6) und (7) StVO / §52 (4) Nr.1 StVZO i. V. m. §49a (7) StVZO2) DIN 30710Welche Kennzeichnungspflicht besteht für das Reflexmaterial? lt. DIN ist die Bezeichnung „DIN 30710" und das Herstellerlogo auf dem Material anzubringen.