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- Artikel-Nr.: LS80-08-41
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Satz bestehend aus
1x Rolle rechtsweisen
1x Rolle linksweisen
1x Filzrakel
Warnmarkierungen nach DIN 30710 finden ihren Einsatzbereich bei Fahrzeugen mit Sonderrechten gemäß StVO. Darunter sind u. a. Baustellenfahrzeuge, Messfahrzeuge, Regulierungsbehörden, Kommunalfahrzeuge und Fahrzeuge der Recyclingwirtschaft zu zählen.
Die Warnmarkierung darf nicht für die Kennzeichnung von Containern verwendet werden, da auf dieser Markierung eine andere DIN-Nummer ausgedruckt werden muss!
Andersherum darf Containerwarnmarkierung nicht für Fahrzeuge mit Sonderrechten verwendet werden.
Welche gesetzlichen Grundlagen bestehen?
1) §35 (6) und (7) StVO / §52 (4) Nr.1 StVZO i. V. m. §49a (7) StVZO
2) DIN 30710
Welche Kennzeichnungspflicht besteht für das Reflexmaterial? lt. DIN ist die Bezeichnung „DIN 30710" und das Herstellerlogo auf dem Material anzubringen.
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