• Das Angebot in diesem Shop richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden aus Industrie, Handwerk, Handel und freien Berufen zur Verwendung in der selbstständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit.
  • Telefonische Unterstützung und Beratung unter: Tel.: 02595 - 2126929

AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen [nachfolgend "AGB"]

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

  1. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer AGB. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB geltend auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
  3. Soweit hinsichtlich einzelner Punkte nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gelten unsere AGB sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern.

 

§ 2 Angebote, Bestellungen

  1. Die vom Kunden versandte Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, Fakturierung der Bestellung oder Zusendung der bestellten Ware anzunehmen.
  2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen Zustimmung.
  3. Eine Untersuchungspflicht, ob die uns vom Kunden zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen bestehende Patentlizenzen oder Urheberrechte, Warenzeichen, bei Gericht versiegelt hinterlegte Geschmacksmuster oder sonstige gewerbliche Schutzrechte berühren oder gegen solche verstoßen, obliegt uns nicht. Im Falle einer Inanspruchnahme auf Schadenersatz durch den Inhaber eines verletzten Schutzrechtes hat uns der Kunde von sämtlichen Ansprüchen im Innenverhältnis freizustellen.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Alle genannten Preise sind in Euro angegeben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechtsstellung gesondert in der Rechnung ausgewiesen.
  2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Geschäftssitz" ausschließlich Verpackungs- und Versandkosten; diese Kosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Eine Rücknahme der Verpackung ist ausgeschlossen.
  3. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder veränderten Materialpreisen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
  4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Gesamtpreis ohne Abzug innerhalb von 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Berechtigung zum Skontoabzug bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung vor dem Absenden der Bestellung.
  5. Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Scheckspesen gehen zu Lasten des Ausstellers.
  6. Liegt der allgemeine Gerichtsstand des Kunden außerhalb der BRD, ist die Zahlung durch Vorauskasse oder unwiderrufliches Akkreditiv, bestätigt durch eine deutsche Großbank oder ein deutsches Kreditinstitut, zu leisten.
  7. Wir sind im Falle von durch die Auskunft einer Bank oder Auskunftei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Bestellers, auch wenn diese bereits bei Vertragsschluss bestanden, berechtigt, die uns obliegende Lieferung/Leistung zu verweigern, sofern nicht der Kunde Zug-um-Zug leistet oder uns Sicherheit in Höhe unserer vertraglichen Forderung leistet. Ist der Kunde hierzu trotz Aufforderung nicht bereit, sind wir - unbeschadet etwaiger sonstiger Rechte - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  8. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 4 Lieferungsbedingungen

  1. Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich und geben lediglich den geplanten Versandzeitraum an. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  2. Wünscht der Kunde die Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins, muss dieser Termin vor Absenden der Bestellung durch den Kunden von uns schriftlich bestätigt werden, damit er als verbindlich gilt.
  3. Zu Teillieferungen und -leistungen sind wir berechtigt. Für diese können Teilrechnungen erstellt werden, für die sodann §3 dieser AGB entsprechend gilt.
  4. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. In diesem Falle geht zudem die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
  6. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  7. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 5 Gefahrenübergang, Versand- und Verpackungskosten

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, ist Lieferung "ab Geschäftssitz" vereinbart.
  2. Sofern der Kunde den Versand der Kaufsache in seiner Bestellung beauftragt hat, erfolgt der Versand auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ist auch ein versicherter Versand oder ein Expressversand möglich; ein entsprechender, mit Mehrkosten verbundener Kundenwunsch ist uns spätestens in der Bestellung mitzuteilen.
  3. Mit der Übergabe der bestellten Ware an die zum Transport bestimmte Person geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Kunden über. Sofern die Voraussetzungen des § 4 Absatz 4 unserer AGB vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache hiervon abweichend bereits in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

§ 6 Mängelhaftung

  1. Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
  2. Sofern der Kunde Kaufmann ist, setzt die Geltendmachung von Mängelansprüchen voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  3. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Nach zweimaliger erfolgloser Nacherfüllung ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
  4. Für Fremderzeugnisse und Fremdarbeiten beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Ansprüche, die uns gegenüber der Fremdfirma zustehen. Für Mängel an Rohmaterialien haften wir nur, wenn diese bei Beachtung der branchenüblichen Sorgfalt im Zuge der Bearbeitung durch uns hätten erkannt werden müssen.
  5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde wegen einem Mangel der Kaufsache Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintreten Schaden begrenzt.
  6. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Absatz 3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  8. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
  9. Ist der Kunde Unternehmer, gilt eine Verjährungsfrist für Mängelansprüche von 12 Monaten ab Gefahrübergang; ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 7 Gesamthaftung

  1. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in § 6 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
  2. Die Begrenzung nach Absatz 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
  3. Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Widerrufs- / Rückgaberecht

  1. Ist der Kunde Verbraucher, so steht ihm gemäß § 312d BGB ein besonderes Widerrufs- und Rückgaberecht zu, über das der Kunde vor seiner Bestellung durch einen gesonderten Hinweis informiert wird.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang des entsprechenden Rechnungsendbetrages einschließlich der Mehrwertsteuer vor. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns hiervon abweichend das Eigentum an der Kaufsache aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache pfleglich zu behandeln.
  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
  4. Soweit der Kunde Unternehmer ist, gelten ferner die nachfolgenden Vereinbarungen dieses Absatzes: Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den (Schuldner) Dritten die Abtretung mitteilt.
  5. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung bzw. zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Für die durch Verarbeitung oder Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
  6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
  2. Es gilt das Recht der BRD; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  3. Sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des Öffentlichen Rechts ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind ungeachtet dessen jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
  4. Soweit der Vertrag oder diese AGB für den Abschluss von Verträgen über Fernkommunikationsmittel Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welcher wir und der Kunde nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen dieses Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn wir die Regelungslücke gekannt hätten.

Olfen, 02.05.2018 | L&S Technischer Handel GmbH & Co. KG | Schlosserstrasse 21 | 59399 Olfen

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